Elektro-Befund

Der österreichische Gesetzgeber hat durch Verordnung mit Wirkung ab 13. Juli 2010 erlassen: Bei Vermietung einer Wohnung in Hauptmiete (§ 2 Abs. 1 MRG) hat die Stromanlage den gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen und mit einem Fehlerstrom-Schutzschalter (30 mA!) ausgestattet zu sein. Darüber hat eine geeignete Dokumentation (Elektro-Befund) vorzuliegen.

 

Diese Verordnung schließt mit dem Hinweis, dass bei fehlender Dokumentation nicht davon auszugehen ist, dass die elektrische Anlage diesen Anforderungen entspricht.

 

Meines Erachtens kann sich ein Vermieter der Haftungsproblematik nur durch einen positiven Befund entziehen. Entspricht die Anlage, dann ist es vorteilhaft, dies auch belegt zu haben. Wenn kein positiver Befund erteilt wird, ist ohnehin Handlungsbedarf gegeben.

 

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Näheres siehe: BGBl. II Nr. 223/2010 (Änderungen zur Elektrotechnikverordnung 2002, § 7a)